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AGB

der ibb Zerspanungstechnik GmbH, Talstr. 39, 53797 Lohmar

Betriebsstätte: Hans-Katzer-Str. 3, 51503 Rösrath

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Vertragsschluss

Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Angebote, Berechnungen und Muster oder sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Lieferung

Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.
Werden schriftlich und verbindlich vereinbarte Lieferfristen unsererseits nicht eingehalten und haben wir dies zu vertreten, hat unser Kunde den Nachweis eines ihm daraus entstandenen Schadens zu führen. Wir haften nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung notwendigen Angaben, technischen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Sonderwerkzeugen nach Angaben des Kunden behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge nach vorheriger Ankündigung gegenüber dem Kunden vor.

Wird Ware auf Verlangen des Kunden versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben. Die Kosten der Verpackung, Versendung und der evtl. Versicherung trägt in jedem Fall der Kunde.
Warenrücksendungen, außer bei Qualitätsmängeln, bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung und erfolgen auch bei berechtigter Rücksendung auf Gefahr des Absenders.

4. Preise

Wir sind berechtigt, bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

Bei Aufträgen unterhalb von 150 € netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 30 % des Warenwerts. Bei Waren, die wir aus Kulanz zurücknehmen schreiben wir 85 % des ursprünglichen Netto-Lieferwertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer gut.

5. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht einzelvertraglich Vorkasse oder ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Kleinlieferungen bis 150 € können nach unserer Wahl per Nachnahme ausgeführt werden.

Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige uns entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.

Wir können Mahnkosten je Mahnung in Höhe von 15,00 EURO geltend machen.

Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Gerät der Kunde mit mehr als 10 % einer fälligen Forderung mehr als 2 Wochen in Verzug, so entfallen bei allen weiteren Forderungen auch aus anderen Rechtsgeschäften zwischen uns und dem Kunden vereinbarte Stundungsabreden und Fälligkeitshinausschiebungen. Erbrachte Teilleistungen sind sofort zu vergüten, auch wenn sie nach dem geschlossenen Vertrag noch nicht zu vergüten sind. Vertraglich geschuldete Leistungen können wir verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung erbracht oder Sicherheit erbracht hat. Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn der Kunde Insolvenzantrag gestellt hat.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen des Kunden mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde an uns bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.

Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Auskunft und Einsichtnahme in seine Bücher.

Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, neuwertig oder gebraucht, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

7. Gewährleistung – Sachmängelhaftung

Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr für Sachmängel auf die Dauer von 1 Jahr. Die Gewährleistungsfrist berechnet sich jeweils ab der Auslieferung der Ware an unseren Kunden.

Offenkundige Mängel und/oder unrichtige Liefermengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel spätestens 6 Monate ab Lieferung. Ansonsten gilt die Ware unwiderruflich als abgenommen.

Macht der Kunde einen berechtigten Mangel geltend haben wir das Recht  zwischen Nacherfüllung oder Ersatzlieferung zu wählen.

Sollten zwei Versuche der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.

Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Rückzahlung.

Gewährleistungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet
wurde,

b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft ange-
brachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich ge-
macht worden sind,

c) Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen durch den Kunden nicht beachtet werden   oder vorgeschriebene Betriebswerte überschritten werden

d) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachge-
mäße Behandlung oder Zerstörung zurückzuführen sind,

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Ge-
währleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.

8. Haftung

Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.

Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.

Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden.

Im übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden.

Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden.

9. Allgemeine Regelungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Firmensitz.

Telefonische oder mündliche Absprachen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Mit Erscheinen unseres neuen Katalogs werden alle vorherigen Exemplare, Preislisten und Preisvereinbarungen ungültig. Sollten sich Typen-, Maß- oder sonstige Konstruktionsänderungen ergeben, so behalten wir uns vor, entsprechend diesen Änderungen, die vorher nicht angezeigt zu werden brauchen, zu liefern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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